Ergänzungsversicherung
In der Ergänzungsversicherung bieten wir die Möglichkeit Gehälter, welche den oberen Grenzbetrag nach BVG von aktuell CHF 88'200 überschreiten zu versichern.
Innerhalb der Ergänzungsversicherung bieten wir zusätzlich die Möglichkeit Personen mit reduziertem Beschäftigungsgrad besser zu versichern (freiwillig).
Mit der Ergänzungsversicherung maximieren Sie den Risikoschutz bei Invalidität und im Todesfall für Gehälter bis CHF 235'200 und optimieren zusätzlich die Spargutschriften. Dieses Modell ist genau richtig, wenn Sie eine bestmögliche Vorsorgelösung für Ihre Mitarbeitenden wünschen und wenn für Sie die Sicherheit der Sparguthaben oberste Priorität hat.
Für die BVG-Ergänzungsversicherung gelten folgende Bedingungen: Angebot gilt für Kleinunternehmen (nicht für Selbständigerwerbende). Zu versichernde Mitarbeitende sind voll arbeitsfähig. AHV- und IV-Rentner werden vom
Vorversicherer weitergeführt. Zu versichernde Mitarbeitende haben das 60. Altersjahr noch nicht erreicht. Anschlussvertrag über mindestens 5 Jahre.