VerzinsungOblig2020

VerzinsungUoblig2020

 

 

 

 

 

Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz gemäss BVG fest. Damit ist der Zins vorgegeben, den eine Vorsorgeinrichtung ihren Versicherten jährlich auf dem BVG-Alterskapital gutschreiben muss. Die anzuwendenden Zinssätze für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil des Altersguthabens werden jährlich durch den Stiftungsrat bestimmt.