So ist die GSB Personalvorsorge organisiert
Die GSB Personalvorsorge ist eine als Stiftung organisierte, unabhängige Gemeinschafts-Vorsorgeeinrichtung. Die paritätische Verwaltung sichert hohe Transparenz und eine direkte Einflussnahme der Mitglieder auf die Geschäftsführung.
Die Vollversammlung
ist das oberste Organ der Stiftung. Sie setzt sich aus sämtlichen angeschlossenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern der GSB Personalvorsorge zusammen. Die Vollversammlung wählt alle drei Jahre die Mitglieder des Stiftungsrates.
Der Stiftungsrat
hat die Oberleitung der Stiftung. Er verwaltet das Stiftungsvermögen und behandelt die Vorsorgefälle gemäss den bestehenden Reglementen. Der Stiftungsrat setzt sich aus mindestens 6 Mitgliedern zusammen, und zwar jeweils zur Hälfte aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Stiftungsrat wählt den Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer
leitet sämtliche Operationen der GSB Personalvorsorge, vollzieht die Beschlüsse des Stiftungsrates und nimmt die anderen ihm übertragenen Rechtshandlungen vor.
Partnerorgane
Aufsichtsbehörde, Revision etc. Mit diesen Partnern Arbeiten wir zusammen.