Von einem Deckungsgrad von 100% spricht man, wenn eine Pensionskasse genügend Vermögen hat, um allen ihren Versicherten die einbezahlten Vorsorgebeiträge auf einen Schlag auszuzahlen bzw. alle ihre Verpflichtungen einzulösen. Das ist aber nicht nötig, weil nicht alle Versicherten gleichzeitig in Pension gehen. Eine Ausnahme stellt die Teilliquidation dar.
Von einer Überdeckung wird gesprochen, wenn die Verpflichtungen zu mehr als 100% gedeckt sind. Hingegen liegt eine sogenannte Unterdeckung vor, wenn das Vermögen für den genannten Fall nicht reichen sollte. Der Deckungsgrad würde in diesem Fall bei unter 100% liegen. Der Deckungsgrad ist eine der Kennziffern für die finanzielle Lage der Pensionskasse.